GLS Gemeinschaftsbank eG Bochum:
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Für alles, was der geistigen Tätigkeit des Menschen entspringt, hat das Finanzielle keine bestimmende, sondern eine dienende Funktion. Darum verzichtet die Christengemeinschaft bewusst auf ihr Recht, über den Staat eine Kirchensteuer einzuziehen. Sie finanziert die Gemeindehaushalte ausschließlich durch das freie Engagement ihrer Mitglieder und Freunde, die ihr durch Zuwendungen (regelmäßige Beiträge und Spenden, Erbschaften und Vermächtnisse) ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Alle Beiträge und Spenden an die Christengemeinschaft sind steuerlich absetzbar. Darüber hinausgehende Beiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstsätze als Sonderausgaben abzugsfähig. Am Jahresende wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Christengemeinschaft sowohl von der Körperschaftssteuer, als auch von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.