Finanzen

Die Gemeinde finanziert sich nur durch Spenden ihrer Mitglieder und Freunde.
Wir sind auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen! Auch kleine Beträge helfen uns.
 

Bankverbindung der Gemeinde Stuttgart-Nord
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE51 4306 0967 0063 7968 00
BIC: GENODEM1GLS (bei Auslandsüberweisungen)


Bankverbindung des Jugendkontos Gemeinde Stuttgart-Nord

GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE94 4306 0967 0063 7968 02
BIC: GENODEM1GLS (bei Auslandsüberweisungen)


DIE FINANZIELLEN GRUNDLAGEN

(Anregungen zur Gestaltung eines finanziellen Beitrags)

Wie findet man eigentlich heraus, was ein angemessener Beitrag für die Christen­gemeinschaft ist?
Da sie bewusst auf ihr Recht verzichtet, über den Staat eine Kirchen­steuer einzu­ziehen, da es keine Tabelle mit fest vorgegebenen Beitrags­sätzen gibt, muss man selbst zu einer Ein­schätzung kom­men. Wir möchten hier dafür eine Orientierung anbieten.


Die regelmäßigen Beiträge
Diese machen den weitaus größten Teil der benötigten Mittel der Christengemeinschaft aus. Folgende Faktoren können bei der Bemessung einen Anhaltspunkt geben:


1. Das persönliche Verhältnis zur Christengemeinschaft
Dieses bestimmt die Bereitschaft, sich in kleinem oder größerem Maße auch finanziell dafür zu engagieren. Der Beitrag ist ein Teil der persönlichen monatlichen Ausgaben. Wie in jedem anderen Lebensbereich (Miete, Lebensmittel u.s.w.) ist es auch hier sinnvoll, nicht dem Zufall zu überlassen, ob etwas übrig bleibt, sondern von vornherein einen Betrag einzuplanen.


2. Die Gemeinde braucht finan­ziel­le Mittel zur Er­füllung ihrer Aufgaben
Unabhängig von der persönlichen Gewichtung des Einzelnen ist dies der Fall. Derzeit sind für die laufenden Kosten unserer Gemeinde pro Haushalt durchschnittlich monatlich 100,– € erforderlich.
Durchschnittlich heißt: Nicht jeder ist in der Lage, diesen Durchschnittswert als tatsächlichen Beitrag zu leisten.
Entweder zahlt man einen geringeren Beitrag und hofft, dass es Andere gibt, die durch zusätzliche Anstrengung einen Ausgleich schaffen. Oder man wird, sofern man irgend kann, sogar einen höheren Beitrag zahlen, um mitzuhelfen, das Ganze zu ermöglichen.
Gerade darin wird deutlich, dass wir bis in die Finanzen eine christliche Gemeinschaft sein wollen.


3. Die eigene Lebenssituation – Einkommen und Familiengröße (als Orientierung)
 - Alleinstehende: 5 - 7 % *
 - Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Einkommen: 4 - 6 % *
 - Familie mit 1–2 Kindern: 3 - 5 % *
 - Familie mit geringem Einkommen: 2 - 4 % *

* % vom monatlichen Netto-Einkommen

Das Leben in unserer Gemeinde kann sich in dem Umfang entfalten, wie jeder Einzelne zusammen mit Anderen die finanziellen Voraussetzungen dafür schafft.

Bei besonderen sakramentalen Ereignissen
Bei Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung usw. ist es sinnvoll, eine besondere Spende zu geben. Die Höhe einer solchen Spende kann sich z.B. ergeben aus einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen finanziellen Aufwendungen, die neben dieser zentralen kultischen Handlung entstehen (z.B. durch eine anschließende Feier). Ebenso kann die Vorbereitung bzw. Begleitung durch den Priester ein Maßstab sein.


Kollekten
Neben den regelmäßigen Beiträgen werden nach Gottes­diensten und Veranstaltungen Kollekten für die laufenden Aufgaben gesammelt.


Testamente / Vermächtnisse
Durch eine bedingte Schenkung schon zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung kann man wesentlich die Aufgaben der Christengemeinschaft unterstützen. In einem „Merkblatt für Testamente und Vermächtnisse“, das im Gemeindebüro erhältlich ist, sind Grundsätze und Formvorschriften für die Errichtung eines Testamentes genannt.


Steuerfragen
Alle Beiträge und Spenden an die Christengemeinschaft sind steuerlich absetzbar. Darüber hinausgehende Beträge sind im Rahmen bestimmter Höchstsätze als Sonderausgaben abzugsfähig. Am Jahresende wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanz­amt zugesandt.

Die Christengemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Körperschaftssteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.