Frei geschenktes Geld hat die größte Kraft zur Realisierung geistiger Impulse
Für alles, was der geistigen Tätigkeit des Menschen entspringt, hat das Finanzielle keine bestimmende, sondern eine dienende Funktion.
Deshalb erfolgt die Finanzierung der Gemeindehaushalte in der Christengemeinschaft ausschließlich durch freie Zuwendungen (regelmäßige Beiträge und Spenden, Erbschaften und Vermächtnisse) ihrer Mitglieder und Freunde.
Die Zuwendungen werden für folgende Aufgaben eingesetzt:
- Lebensunterhalt und Altersversorgung der Pfarrer und Mitarbeiter
- Kultusmittel (Gewänder, Substanzen ...)
- Unterhalt von Kirche und Gemeinderäumen
- Religionsunterricht,
- Kinder- und Jugendarbeit,
- Tagungen
Zu der Tätigkeit in der eigenen Gemeinde kommen noch folgende Aufgaben hinzu, die von den Gemeinden der Christengemeinschaft weltweit in Gemeinsamkeit getragen werden:
- Aufwendungen für die Leitung und Verwaltung der Christengemeinschaft
- Die Priesterseminare in Stuttgart, Hamburg und Chicago
- Aufbau neuer Gemeinden im In- und Ausland
- Ausgleich für finanziell schwächere Gemeinden und Regionen.
Kultisches Leben
Die Christengemeinschaft pflegt und vollzieht die erneuerten kultischen Handlungen. Der Mensch wird in der jeweiligen Lebenssituation mit dem Göttlichen verbunden.
- Taufe – zur Geburt
- Sonntagshandlung – für die Schulkinder
- Konfirmation – an der Schwelle von der Kindheit zur Jugend
- Beichte – zur Schicksalsberatung
- Trauung – zur Segnung der Ehe
- Priesterweihe – zum Verleihen des priesterlichen Auftrages
- Heilige Ölung – zur Vorbereitung des Sterbens
- Bestattung – für die Verstorbenen
- Das Abendmahlsakrament, Menschenweihehandlung genannt, ist der Quellort aller kultischen Handlungen; es bildet den Mittelpunkt des religiösen Lebens der Christengemeinschaft.
Niemand bezahlt mit einer Spende eine kultische Handlung, denn sie gehört ausschließlich dem "unbezahlbaren" Geistesleben an. Doch trägt jede Spende zur finanziellen Grundlage bei, um sakramentales Handeln zu ermöglichen.
Vielleicht darf ein Hinweis auf das konkrete Verhalten einzelner Menschen gegeben werden. So sind anlässlich einer Taufe, Konfirmation, Trauung oder Bestattung Beträge zwischen 100,- Euro und 1000,- , Euro gespendet worden.
Religionsunterricht
Eltern, die bereits Mitglieder der Christengemeinschaft sind, tragen durch ihre Mitgliedsbeiträge zum wirtschaftlichen Leben der Gemeinde bei — für sie ist der Religionsunterricht Teil des Gemeindelebens.
Eltern, die keine regelmäßigen Beiträge an die Gemeinde bezahlen und dennoch Wert darauf legen, dass ihre Kinder von uns religiös begleitet werden, bitten wir um einen Beitrag zu den Lebenskosten der Gemeinde.
Mitgliedschaft
Wer das sakramentale Leben der Christengemeinschaft kennengelernt hat und die Menschenweihehandlung als geistige Heimat empfindet, kann aus freiem Entschluss Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt im Gespräch mit einem Priester.
Die regelmäßigen Beiträge der Mitglieder bilden den größten Teil der finanziellen Grundlage des laufenden Haushalts. Aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Solidarität folgt die Selbsteinschätzung der Mitglieder unter Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Situation (Richtsatz: 30 € bis 80 € pro Monat).
Freiburg, im Juli 2010
Der Finanzkreis und die Gemeindepfarrer
Konto der Christengemeinschaft Freiburg:
GLS-Bank Bochum | IBAN: DE57 4306 0967 7900 617 200 | BIC: GENODEM1GLS