Assistierter Suizid – Problemzone am Ende des Lebens
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wird jedem Menschen jeden Alters im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Freiheit, die Autonomie zugesprochen, über sein Leben und damit auch über sein Lebensende frei entscheiden zu können. Was einerseits mit diesem Urteil zu einem Schritt aus einer paternalistischen und bevormundenden staatlichen Herrschaft herausführt, öffnet andererseits den Weg zu einer notwendigen individuellen Auseinandersetzung mit der damit gewonnenen Freiheit. Entscheidungen in Freiheit setzen immer voraus, die Konsequenzen einer möglichen Handlung zu kennen. Mit diesem Beitrag „Assistierter Suizid“ soll darüber aufgeklärt werden.