Unsere Struktur
Die Christengemeinschaft organisiert sich in Selbstverwaltung durch verschiedene Organe und Gremien. Sie hat in Deutschland die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) angenommen.

Die Gemeinden
Die entsandte Pfarrerschaft ist für den Vollzug der Sakramente und die Gestaltung des Lebens in den Gemeinden verantwortlich und entwickelt dieses in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und Freunden der Gemeinden.
In sozialen und wirtschaftlichen Belangen wirken unsere Pfarrerinnen und Pfarrer mit den Organen der Gemeinde zusammen. Diese Organe unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Sie werden durch Gemeindesatzungen beschrieben, die von den Körperschaftsversammlungen bestätigt werden.
In jeder Gemeinde findet eine Jahresversammlung statt. Ein gewählter Personenkreis verwaltet die finanziellen Mittel.
Die Priesterschaft
Die Priesterschaft gliedert sich in eine neue Form horizontaler Verantwortung in Gemeindepfarrer, Lenker und Oberlenker, von denen einer das Amt des Erzoberlenkers bekleidet. Die Leitung arbeitet in Berlin. Die Pfarrerschaft werden in die Gemeinden entsandt und nicht von diesen gewählt.
Jährlich trifft sich die Priesterschaft zu einer Gesamtsynode. In den Regionen finden weitere Zusammenkünfte und Regionalsynoden statt. Geistliche Angelegenheiten werden sowohl auf den Synoden als auch im Siebenerkreis, dem Leitungsgremium der gesamten Priesterschaft, entschieden.
In allen Verwaltungsgremien ist die Priesterschaft als Vertreter eingebunden.
Die Regionen
Mehrere Gemeinden bilden in einem größeren Gebiet eine „Region“. Zwischen den Gemeinden und innerhalb der Pfarrerschaft entfalten sich vielfältige Beziehungen, geprägt durch geografische, soziale und bewusstseinsmäßige Verbindungen geprägt sind. In Deutschland haben sich sieben Regionen gebildet, die sich teilweise aus mehreren Körperschaften zusammensetzen. In allen Regionen arbeiten in den Verwaltungsgremien Gemeindemitglieder, Vorstände, je ein Koordinator und ein Lenker mit.
Die entsprechenden Organe sind Regionalversammlungen, die sich aus Vertretern der Gemeindemitglieder und der regionalen Pfarrerschaft zusammensetzen.
In Deutschland gibt es 11 Körperschaften des öffentlichen Rechts, die jeweils die Rechtsform für die in ihnen zusammengeschlossenen Gemeinden darstellen.
Die Christengemeinschaft in Deutschland
Im Körperschaftsverband der Christengemeinschaft in Deutschland haben sich die einzelnen Körperschaften der Regionen zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zusammengeschlossen.
Rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragestellungen werden im Vorstand und der Deutschen Konferenz behandelt. Dieses Verwaltungsgremium besteht aus Mitgliedern der Lenker- und Pfarrerschaft sowie der Gemeinden zusammen. Der Körperschaftsverband wird gesetzlich durch einen Vorstand vertreten.
Entscheidungsgremien sind die Deutsche Konferenz und die jährliche Körperschaftsverbandsversammlung während des Kasseler Treffens. In ihnen entsteht ein Bewusstsein für die Entwicklung der Christengemeinschaft in Deutschland.