Die Christengemeinschaft in Deutschland, Körperschaftsverband, regelt die Rechtsstellung der Priester in Deutschland und deren Einkommensbildung.
Der Körperschaftsverband stellt das Einkommen der Pfarrer und die Versorgung der Pfarrer im Ruhestand und deren Hinterbliebenen sicher.
Die Christengemeinschaft ist in Deutschland in sieben Regionen gegliedert. Die Regionen und Körperschaften in Deutschland haben sich zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zum Körperschaftsverband zusammengeschlossen. Juristisch gibt es 11 Körperschaften des öffentlichen Rechts, die jeweils die Rechtsform für die in ihnen zusammengeschlossenen Gemeinden darstellen.
Die Deutsche Konferenz ist das zentrale Gremium für Beratung und Abstimmung innerhalb der Christengemeinschaft in Deutschland und fördert als verbindendes Organ den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Leitungsorganen.
