Die Christengemeinschaft
Bewegung für religiöse Erneuerung
Grundsätzliches
Die Christengemeinschaft wurde am 16. September 1922 durch 45 Menschen, vorwiegend junge Studenten und Theologen, die als Priester für eine Erneuerung des religiösen Lebens wirken wollten, begründet. Eine entscheidende Hilfe leistete Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie.
Die Christengemeinschaft hat eine eigene Priesterausbildung. Das Priestertum der Frau ist in ihr von Anfang an verwirklicht. Die Mitglieder haben Bekenntnis- und die Pfarrer Lehrfreiheit. Sie geht überall dorthin, wohin sie gerufen wird.
Die Christengemeinschaft hat heute Gemeinden in allen fünf Erdteilen. Der Kultus wird in der jeweiligen Landessprache vollzogen.
Arbeit in Berlin
Der Keim der Berliner Gemeinde wurde durch die Tätigkeit Friedrich Rittelmeyers in und nach dem 1. Weltkrieg als evangelischer Pfarrer in der „Neuen Kirche“ am Gendarmenmarkt gelegt. F. Rittelmeyer war ein in ganz Deutschland bekannter Prediger. Da Berlin der Aufenthaltsort von F. Rittelmeyer war, wurde die Berliner Gemeinde sehr bald nach der Begründung der Christengemeinschaft ins Leben gerufen. Die erste Menschenweihehandlung mit Gemeinde wurde am 1. Advent 1922 zelebriert. 1941 wurde sie unter den Nationalsozialisten in Deutschland verboten, lebte aber im Verborgenen weiter, bis sie 1945 in der Öffentlichkeit neu beginnen konnte. Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet, Deutschland geteilt. Es entstanden zwei Gemeinden in Ost- (Prenzlauer Berg), und West-Berlin (Wilmersdorf). Seit Advent 2009 gibt es in Kleinmachnow eine dritte Gemeinde der Christengemeinschaft in Berlin. Der Sitz der Leitung der Christengemeinschaft weltweit befindet sich in Berlin-Mitte.
Der Gottesdienst
Für das religiöse Leben in der Christengemeinschaft sind die liturgischen Handlungen in gleichbleibender Gestalt von zentraler Bedeutung. Der Mittelpunkt des liturgischen Lebens ist die Menschenweihehandlung mit der Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi und der Kommunion (Eucharistie). An ihr kann jeder Erwachsene teilnehmen, dem ein religiöses Leben Bedürfnis ist und der sich mit der Gemeinschaft verbinden will. Der Kultus wird geprägt durch die sieben Sakramente in erneuerter Form:
Die Taufe
Die Konfirmation
Die Beichte/Schicksalsberatung
Die Menschenweihehandlung/Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Die Trauung
Die Priesterweihe
Die Letzte Ölung
Darüber hinaus gibt es andere liturgische Feiern:
Die Sonntagshandlung für die Kinder/ Kindergottesdienst
Die liturgische Abendpredigt
Die Aussegnung und Bestattung
Einführende Schriften zum Kultus der Christengemeinschaft finden Sie im Vorraum.
In Lehre und Verkündigung vertritt die Christengemeinschaft eine Weltanschauung, die in dem Tod und der Auferstehung Jesus Christus das entscheidende Mittelpunkts-Ereignis der Menschheitsgeschichte sieht. Eine festgelegte theologische Lehrmeinung gibt es in der Christengemeinschaft nicht.
Rechtliche und wirtschaftliche Organisation
In Deutschland haben sich die Gemeinden regional zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammengeschlossen. Die Christengemeinschaft hat damit den gleichen Rechtsstatus wie die katholische und evangelische Kirche.
Die Christengemeinschaft wird finanziell durch freiwillige Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde getragen. Auf das Recht der Einziehung von Kirchensteuern durch den Staat hat die Christengemeinschaft ausdrücklich verzichtet, es widerspricht ihrem Selbstverständnis.
Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen werden von verantwortlichen Gemeindemitgliedern und Priestern gemeinsam gleichberechtigt behandelt. Der Kultus ist in die besondere Verantwortung der Priester gegeben.
Mitgliedschaft
Die Teilnahme am Leben der Christengemeinschaft steht jedem offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Wer durch einen Priester als Mitglied aufgenommen werden möchte, bekennt sich damit aktiv zu diesem Leben. Mitgliedschaft ist also kein formaler Akt, sondern entsteht durch das Leben mit den Sakramenten und das bewusste Bekenntnis dazu.
Mit der Taufe werden die Kinder in die Gemeinde aufgenommen und begleitet durch die Sonntagshandlung (Kindergottesdienst), die christlichen Jahresfeste und den Religionsunterricht bis zur Konfirmation. Eine bewusste Mitgliedschaft kann jeder Erwachsene aus freiem Entschluss vollziehen.