SUIZID UND STERBEHILFE
Seminar mit Jörgen DayAnmeldung erforderlich über: gnorn.unggraunhre@puevfgratrzrvafpunsg.betgro.tfahcsniemegnetsirhc@reuahnettah.aebat
Mit einem überraschenden und diskussionswürdigen Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2015 aufgehoben. Damit setzt das Bundesverfassungsgericht das Verbot zum assistierten Suizid mit sofortiger Wirkung außer Kraft und fordert den Gesetzgeber auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die geschäftsmäßig praktizierte Beihilfe zum Suizid verbieten, andere Formen der Beihilfe zum Suizid, etwa durch Ärzte, erlauben.
Grundlage des Urteils des BVerfG ist das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen, über sich und damit auch über sein Leben autonom entscheiden zu dürfen. Diese neue Rechtsgrundlage wirft eine Fülle von ethischen Fragen auf, die wir anschauen wollen und dazu auch einbeziehen wollen, was aus dem Bereich der Anthroposophie zum Thema Suizid beigetragen werden kann.
Zur Einleitung in das komplizierte Thema sehen wir am Freitagabend um 19:30 Uhr nach einer kurzen Einführung einen Film. Am Samstag nach der Menschenweihehandlung werden wir uns in zwei Zeiteinheiten miteinander diesem Thema widmen.